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Carnet de Passages - KFZ im Ausland - Zoll

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Carnet de passage

Das Carnet de Passages (auch Carnet de passage) wird von zahlreichen Ländern bei der Einreise mit einem PKW/LKW oder Motorrad verlangt. Mit dem Carnet kann Ihr Fahrzeug zollfrei eingeführt werden und stellt somit ein Zolldokument / internationalen Grenzdokument dar. Das Carnet wird von Dachverbänden Alliance Internationale de Tourisme und Federation Internationale de l′Automobile - in Deutschland durch den ADAC vertreten - ausgegeben. Das Grenzdokument kann bei den ADAC-Geschäftsstellen vier Wochen vor Abreise beantragt werden und ist 1 Jahr gültig. Befinden Sie sich oder das Fahrzeug vor der Reise bereits im Ausland oder Sie wollen in andere Länder weiterreisen und das Carnet läuft ab, beantragen Sie vor Ablauf der Gültigkeit des Carnets bei der ADAC Zentrale München, Bereich Grenzverkehr, ein neues Carnet. Die Kosten für die Beantragung liegen zur Zeit bei 150 Euro für ADAC Mitglieder, respektive 250 Euro bei nicht ADAC Mitgliedern. In folgenden Ländern ist ein Carnet de Passage vorgeschrieben. Weitere Informationen können Sie der ADAC Broschüre entnehmen: Ägypten, Australien, Bolivien, Botswana, Burundi, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Japan, Katar, Kenia, Kolumbien, Kuwait, Lesotho, Libyen, Malawi, Malaysia, Namibia, Nepal, Neuseeland, Oman, Pakistan, Paraguay, Peru, Senegal, Singapur, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Swasiland, Tansania, Uganda, Venezuela, Vereinte Arabische Emirate.

Bürgschaftshöhe für PKW / LKW, allgemein:
  • bis zu einem Zeitwert von 15.000 Euro = 1.500 Euro
  • bis zu einem Zeitwert von 25.000 Euro = 2.500 Euro
  • bis zu einem Zeitwert von 75.000 Euro = 7.500 Euro

Sonderbürgschaftshöhe für PKW / LKW in Südafrika, Namibia, Botswana, Swaziland, Lesotho:
  • bis zu einem Zeitwert von 15.000 Euro = 5.000 Euro
  • bis zu einem Zeitwert von 25.000 Euro = 7.500 Euro
  • bis zu einem Zeitwert von 75.000 Euro = 20.000 Euro

Sonderbürgschaftshöhe für PKW / LKW in Ägypten, Indien, Iran, Pakistan:
  • bis zu einem Zeitwert von 15.000 Euro = 5.000 Euro
  • bis zu einem Zeitwert von 25.000 Euro = 10.000 Euro
  • bis zu einem Zeitwert von 75.000 Euro = 40.000 Euro

Bürgschaftshöhe für Motorräder, inkl. Südafrika, Namibia, Botswana, Swaziland, Lesotho, Ägypten, Indien, Iran, Pakistan:
  • bis zu einem Zeitwert von 15.000 Euro = 3.000 Euro
  • bis zu einem Zeitwert von 25.000 Euro = 5.000 Euro
  • bis zu einem Zeitwert von 75.000 Euro = 15.000 Euro

Angaben ohne Gewähr, aktuelle Bürgschaftshöhen beim ADAC in der Gebührentabelle 


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